Neue Barrierefreiheitsrichtlinien: Was Sie jetzt tun müssen, um konform zu bleiben – Januar 2025
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt (BFSG) als deutsche Umsetzung des European Accessibility ACT (EAA) in Kraft. Es verpflichtet alle Unternehmen dazu, ihre Website barrierefrei zu gestalten. Kleinunternehmen sind davon (noch) nicht betroffen, allerdings müssen ausdrücklich alle Onlineshops den Anforderungen gerecht werden. Wenn die neuen Standards nicht erfüllt werden, drohen Ordnungsgelder und schließlich die behördlich angeordnete “Einstellung des elektronischen Geschäftsverkehrs”, d.h. der Onlineshop muss dann geschlossen werden. Zudem besteht ein hohes Abmahnrisiko.
Eine barrierefreie Website bietet aber auch viele Vorteile, denn von der Verbesserung der Usability profitieren alle Nutzer und durch die Barrierefreiheit werden neue Nutzergruppen erschlossen.
In unserem einstündigen Webinar geben wir Ihnen Überblick, damit Sie anschließend einschätzen können, ob Sie betroffen sind und was Sie in Ihrem Unternehmen, an Ihrer Website und Ihrem Onlineshop tun müssen.
Folgende Inhalte erwarten Sie:
- Gesetzliche Pflichten: Was fordert das BFSG und wer ist betroffen?
- Konsequenzen: Welche Folgen hat eine Nichterfüllung der Anforderungen des BFSG
- Prüfen: Wie kann man die Konformität initial prüfen und dauerhaft überwachen?
- Anforderungen: Welche Anforderungen und Standards sind relevant
- Umsetzung: Wie machen Sie Ihrer Website oder Onlineshop fit für das BFSG?
Über Ansgar Böttcher:
Seit 2006 ist Ansgar Böttcher am Puls der Zeit, wenn es um Webdesign und Onlineshops geht. Dank seines ausgeprägten Gespürs für klares Design, übersichtliche Strukturen und richtig gute Usability hat er schon immer Projekte auf das nächste Level gehoben. Genau diese Skills helfen ihm jetzt, Websites fit für die Anforderungen der Barrierefreiheit zu machen. Seit 2019 leitet er bei AIXhibit die E‑Commerce-Entwicklung und hat dabei alles im Griff – von Webentwicklung über technisches SEO bis hin zur Server-Performance.