NRW-Digitalzuschuss Handel
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen startet zur Unterstützung des stationären Einzelhandels einen Förderaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammen denken – NRW-Digitalzuschuss Handel“.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen startet zur Unterstützung des stationären Einzelhandels einen Förderaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammen denken – NRW-Digitalzuschuss Handel“.
Gedacht ist das Förderprogramm für Klein- und Kleinstunternehmen aus dem stationären Einzelhandel. Antragstellende können jeweils eine Maßnahme auswählen, um ihr Geschäftsmodell digital weiterzuentwickeln. Voraussetzungen sind:
Die Förderhöhe ist auf mindestens 500 € und höchstens 2.000 € begrenzt.
Die Zuwendung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 100 Prozent gewährt.
Wir haben bereits zahlreichen Förderprogramme betreut und beraten Sie gerne, ob der NRW-Digitalzuschuss Handel für Sie und Ihr Projekt in Frage kommt und begleiten Sie bei der Antragstellung und darüber hinaus.
Michael Keukert, Geschäftsführer