Die Antragsfrist für das Programm ist leider am 15.09.2020 abgelaufen.
Antragsfrist verlängert bis 15.09.2020
Sonderprogramm 2020 für stationäre Einzelhändler
Viele Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen kämpfen nach wie vor mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Diese waren insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ohne Internetpräsenz herausfordernd. Digitale Technologien können dabei helfen, die Krise zu überwinden: Kundinnen und Kunden haben sich zunehmend an digitale Services und Informationskanäle gewöhnt und werden diese auch in Zukunft verstärkt nutzen. Mit dem Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ – Sonderprogramm 2020“ will die Landesregierung Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten. Unterstützt wird der Aufruf vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen und von den Industrie- und Handelskammern in NRW.
Förderkriterien:
- Ladenlokal existierte vor dem 1.1.2020
- Nachweisbar erhebliche Einbußen durch die Corona-Krise
- Maximal 49 Beschäftigte (VZÄ)
- Maximal 10 Millionen Euro Jahresumsatz