KI-Compliance Teil 4: Nutzung von Notetakern und Smart Glasses
In meiner jüngsten Schulung zur KI-Verordnung stellte mir ein Teilnehmer eine Frage, die auf den ersten Blick sehr speziell klang, bei näherem Hinsehen aber weit darüber hinausgeht. Er betreibt einen Coworking-Space und wollte wissen, ob und wie er auf KI-Notetaker und smarte Brillen reagieren sollte und ob ein Haftungsrisiko besteht.
Im Gespräch wurde schnell klar, dass dies kein reines Coworking-Thema ist. Es betrifft den beruflichen Alltag insgesamt. Besprechungen im Unternehmen, Kundentermine im Restaurant, Gespräche in der Business Class und/oder im Zug, spontane Abstimmungen in offenen Büroflächen bis hin zu Meetings beim Kunden vor Ort. Überall dort können heute Tools im Einsatz sein, die Gesagtes direkt in Text-Zusammenfassungen und Aufgabenlisten verwandeln.
Ich fand die Frage nicht nur spannend, weil wir selbst unsere Büros seit 2019 in einem Coworking-Space haben, sondrn weil sie an einem Punkt ansetzt, an dem neue Technik und Alltagsroutine ineinanderlaufen. Viele dieser Werkzeuge wirken erst einmal praktisch, denn sie versprechen bessere Notizen und mehr Struktur. Genau das macht sie so verlockend.
Und genau darin liegt aus meiner Sicht das eigentliche Thema: Es geht nicht nur um die Fälle, in denen jemand vorsätzlich intransparent oder übergriffig handelt. Es geht viel häufiger um gutgläubige Nutzung. Jemand lässt „nur kurz“ eine App mitlaufen. Jemand trägt „einfach“ eine smarte Brille. Jemand möchte „bloß“ ein besseres Meeting-Protokoll. Für die anderen Beteiligten kann das trotzdem ein völlig anderes Gefühl erzeugen.
Dieser Beitrag ist weder ein juristischer Fachaufsatz noch ersetzt er eine Rechtsberatung. Ich möchte eher ein Problembewusstsein schaffen für eine Entwicklung, die technisch längst da ist, organisatorisch und kulturell vielerorts aber noch nicht wirklich verarbeitet wurde.
Die neue Realität ist ziemlich unspektakulär geworden
Die neue Realität sieht gar nicht futuristisch aus. Science-Fiction-Produkte wie die zu früh und zu unreif veröffentlichte Google Glass oder Apples sündhaft teure Vision Pro wären noch relativ leicht als neue Technologie zu erkennen. Ein kleines Aufnahmegerät auf dem Tisch, das wie eine Powerbank aussieht, oder eine Brille von Ray-Ban (oder Apples angekündigte Antwort darauf), die wie eine normale Brille aussieht, verschieben unsere Wahrnehmung viel stärker.
Moderne Smart Devices erfassen Videos und Audio und werden per App mit dem Smartphone gekoppelt. Das macht sie technisch leistungsfähig und sozial unauffällig zugleich. Genau deshalb unterschätzen viele Menschen die Situation, weil die Technik so selbstverständlich daherkommt.
Das Problem ist nicht Missbrauch, sondern Gedankenlosigkeit
Wenn über solche Geräte gesprochen wird, landet man schnell bei Extremfällen, die die Öffentlichkeit zu Recht beunruhigen, wie heimliche Aufnahmen im Schwimmbad oder Fitnessstudio. Der häufigere Einstieg ins Problem ist aber deutlich unspektakulärer.
Viele Nutzer denken schlicht in der Logik eines Produktivitätstools: Sie wollen ein Gespräch strukturieren und sich Notizen sparen. Das ist vollkommen nachvollziehbar, blendet aber leider aus, dass andere Menschen dieselbe Situation ganz anders erleben, nämlich als unklare, möglicherweise nicht abgestimmte Erfassung eines Gesprächs, das sie gerade für vertraulich oder zumindest für flüchtig hielten—insbesondere dann, wenn sie erst nachträglich davon erfahren.
Gerade im beruflichen Alltag ist diese Grauzone heikel. Denn dort werden nicht nur banale Informationen besprochen, sondern oft Einschätzungen, Kundendaten, Personalthemen, Strategien oder andere Inhalte, die im falschen Kontext schnell sensibel werden.
Warum smarte Brillen noch einmal eine andere Qualität haben
Bei KI-Notetakern oder Apps ist die Aufnahme wenigstens manchmal noch sichtbar oder organisatorisch greifbar; teilweise werden diese Geräte auch über die Unternehmens-IT angeschafft. Bei smarten Brillen wird es deutlich diffuser, denn sie integrieren Kamera und Mikrofon in einen Alltagsgegenstand, der zudem meist privat angeschafft wurde. Niemand hinterfragt derzeit automatisch, ob das noch eine Brille ist oder längst ein Stück KI-Technologie.
Genau an dieser Stelle fand ich die jüngsten Berichte über Meta interessant. Nach Recherchen und Folgeberichten wurden in der Begleit-App von Meta Smart Glasses Gesichtserkennungsfunktionen beziehungsweise entsprechende Code-Bausteine entdeckt und nach Presseberichten später wieder entfernt. Meta versuchte Schadensbegrenzung und sprach von nicht ausgerollten oder explorativen Funktionen. Kritiker werteten genau dieses Hin und Her aber als Zeichen dafür, dass man beschwichtigende Aussagen nur begrenzt für bare Münze nehmen sollte.
Für mich ist dabei weniger entscheidend, ob eine konkrete Funktion in genau diesem Moment live ist. Entscheidend ist die Richtung. Sobald Smart Glasses nicht nur aufzeichnen, sondern perspektivisch auch identifizieren können, verändert sich die Lage qualitativ. Dann geht es nicht mehr nur um Mitschnitte, sondern um personenbeziehende Erkennung und damit um eine deutlich schärfere Form der Beobachtung. Mehr als 70 Organisationen haben Meta genau deshalb aufgefordert, entsprechende Gesichtserkennungspläne öffentlich aufzugeben. Zum Stand der Veröffentlichung dieses Artikels ist das noch nicht passiert.
Spannend finde ich auch, dass es inzwischen Apps gibt, die bestimmte Smart Glasses in der Umgebung erkennen oder zumindest Hinweise darauf geben wollen. Solche Anwendungen werben damit, Bluetooth-Signale passender Geräte zu finden und Nutzer zu warnen. Allein die Existenz solcher Apps zeigt schon, dass hier ein reales Unsicherheitsgefühl entstanden ist. Wenn eine Technik Gegen-Apps hervorbringt, weil Menschen sich vor unbemerkter Erfassung schützen wollen, dann ist die gesellschaftliche Irritation offensichtlich längst da.
Rechtliche Aspekte
Auch wenn ich den Beitrag bewusst nicht juristisch aufziehen möchte, lässt sich die rechtliche Ebene nicht ganz ausblenden. Sobald Gespräche aufgezeichnet, transkribiert oder über externe Dienste verarbeitet werden, ist die DSGVO mit im Raum. Dann geht es unter anderem um informierte Einwilligung, um eine tragfähige Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung und um die Frage, ob Daten in ein Drittland übermittelt werden, etwa wenn cloudbasierte KI-Anbieter außerhalb der EU eingebunden sind.
Daneben sollte man auch die KI-VO im Hinterkopf behalten. Artikel 4 verlangt von Firmen, nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen. Das klingt zunächst abstrakt, ist im Kern aber ziemlich alltagsnah: Wer solche Systeme beruflich nutzt, sollte zumindest verstehen, wie sie funktionieren, wo ihre Grenzen liegen und welche Risiken ihr Einsatz für andere mit sich bringen kann.
Die Coworking-Frage bleibt trotzdem ein guter Ausgangspunkt
Der Ausgangspunkt war ein Coworking-Space. Da wir unsere Büros seit vielen Jahren in einem Coworking-Space haben, finde ich nach wie vor, dass dieser Rahmen das Thema besonders gut sichtbar macht. Im Coworking-Space arbeiten unterschiedliche Unternehmen dicht nebeneinander, es gibt spontane Gespräche, wechselnde Vertraulichkeitsniveaus und viele Situationen, in denen Dritte unbeabsichtigt mit erfasst werden könnten oder sich zumindest nicht mehr sicher fühlen.
Coworking ist hier der Mikrokosmos. Dasselbe Muster gibt es im Unternehmen, beim Kundentermin im Café, im Restaurant oder unterwegs im Zug. Immer wenn berufliche Kommunikation in halböffentlichen oder gemeinsam genutzten Räumen stattfindet, kollidiert die Leichtigkeit solcher Tools mit dem berechtigten Interesse anderer an Vertraulichkeit und Transparenz.
Hausrecht wirkt oft schneller als jede Grundsatzdebatte
Interessant ist in diesem Zusammenhang die aktuelle Debatte um Smart Glasses in Schwimmbädern. In Potsdam werden smarte Brillen mit Kameras und Mikrofonen künftig ausdrücklich über die Haus- und Badeordnung verboten. Berlin geht bislang keinen Sonderweg und verweist darauf, dass die bestehenden Foto- und Filmverbote fremder Personen Smart Glasses bereits mit abdecken. Auch daran sieht man: Nicht jede Reaktion muss gleich über neue Spezialgesetze laufen; oft ist das Hausrecht der naheliegende Hebel, um mit neuen Technologien umzugehen.
Genau deshalb fand ich die Frage des Teilnehmers so nachvollziehbar. Sie zielt letztlich nicht nur auf Technik, sondern auf Verantwortung. Was muss ich als Betreiber oder Unternehmer regeln, wenn ich merke, dass solche Geräte in meinem Umfeld auftauchen? Die Antwort wird nicht immer in einem pauschalen Verbot liegen. Aber Nichtstun wirkt zunehmend auch nicht mehr wie eine besonders tragfähige Strategie.
Wer tiefer einsteigen will
Wer die rechtliche Dimension vertiefen möchte, findet in der (sehr langen) Monografie von Thomas Schwenke eine umfassende rechtswissenschaftliche Betrachtung zur privaten Nutzung von Smart Glasses im öffentlichen Raum.
Was ich Unternehmern pragmatisch raten würde
Unternehmer sollten das Thema nicht erst dann anfassen, wenn es den ersten konkreten Konflikt gibt. Sinnvoller ist es, früh Erwartungen zu formulieren: Welche Mitschnitte sind in welchen Situationen tabu, wo braucht es ausdrückliche Transparenz, welche Gesprächskontexte werden von solchen Tools ganz bewusst ausgenommen und wie gehen Mitarbeitende oder Betreiber mit Zweifelsfällen um?
Dazu gehört auch, neue Tools nicht einfach nur unter Effizienzgesichtspunkten einzuführen, sondern Datenflüsse, mögliche Drittlandtransfers und den konkreten Nutzungskontext mitzudenken. Und nicht zuletzt sollte die Schulungspflicht aus Artikel 4 KI-VO ernst genommen werden: Wer KI-Systeme beruflich einsetzt, muss dafür sorgen, dass Mitarbeitende Funktionsweise, Grenzen und Risiken zumindest so weit verstehen, dass aus gut gemeinter Nutzung keine compliance-blinde Routine wird.
Mein Fazit
Ich würde diese Technik nicht reflexhaft verteufeln. Vieles daran ist praktisch, zahlreiches wird bleiben und nicht jede Nutzung ist automatisch problematisch. Aber genau weil diese Werkzeuge so nützlich sind, sollte man sie nicht vorschnell als harmlose Nebensache behandeln.
Was mich an der Frage aus der Schulung hängen geblieben lässt, ist letztlich weniger die Haftungsfrage im engen Sinn. Es ist eher die Beobachtung, dass sich eine neue Normalität einschleicht. Wenn Mitschnitte und KI-Zusammenfassungen im beruflichen Alltag beiläufig werden, geraten Transparenz, Vertraulichkeit und das Schutzinteresse anderer schnell unter die Räder. Und genau deshalb lohnt es sich, das Thema jetzt anzusprechen: ruhig und ohne Alarmismus, aber eben auch nicht mehr naiv.










