EuGH schafft Rechtssicherheit beim Newsletter-Versand ohne Einwilligung
Seit einigen Tagen berichten Medien über geplante Veränderungen bei der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), vor allem im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz und den allseits bekannten Cookie-Bannern. Ziel der EU-Kommission ist es, die strengen Einwilligungsregeln zu lockern und so die Flut von Cookie-Bannern und Einwilligungsabfragen einzudämmen, damit für Website- und Shop-Betreiber wie für ihre Nutzer ein praktikabler und klarer Rechtsrahmen entsteht.
Der Newsletter-Versand ohne Einwilligung an Bestandskunden ist eine Praxis, die von vielen Betreibern professioneller Websites und Onlineshops bereits seit Jahren ausgeübt wird. Die zugrunde liegende gesetzliche Ausnahme – etwa nach § 7 Abs. 3 UWG – erlaubt es Unternehmen schon bisher, den Newsletter-Versand ohne Einwilligung unter bestimmten Bedingungen durchzuführen, ohne die ansonsten strikt geforderte ausdrückliche Einwilligung einzuholen. Voraussetzung ist bislang, dass ein tatsächlicher Kauf oder Vertragsabschluss vorliegt und die werbliche Ansprache nur für ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erfolgt, wobei die Empfänger stets die Möglichkeit haben mussten, der Nutzung ihrer Kontaktdaten jederzeit zu widersprechen.
Mit der aktuellen Entscheidung des EuGH wird diese etablierte Praxis nun noch weiter klargestellt und erweitert. Unternehmen sind nicht mehr darauf beschränkt, die Ausnahme nur nach einem Kauf anzuwenden. Künftig reicht bereits die Registrierung für ein kostenloses Nutzerkonto, um Nutzer rechtlich als „Bestandskunden“ zu behandeln und ihnen den Newsletter mit Hinweisen auf kostenpflichtige Angebote zu senden. Damit sind Unsicherheiten und rechtliche Risiken, die bislang immer eine Rolle spielten, deutlich verringert.
Für Betreiber von Online-Shops und professionelle Webseiten bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung und Klarstellung. Die bislang unklare Schnittstelle zwischen DSGVO und ePrivacy-Richtlinie wird entschärft: Für den Versand solcher Newsletter reicht die Einhaltung der Vorgaben der ePrivacy-Regelung beziehungsweise der entsprechenden deutschen Vorschrift (§ 7 Abs. 3 UWG) aus. Weitere zusätzliche Anforderungen aus der DSGVO, etwa eine gesonderte datenschutzrechtliche Einwilligung nach Art. 6, müssen nicht erfüllt werden, sofern die Grundvoraussetzungen eingehalten werden. Wichtig bleibt, dass Empfänger beim Sammeln ihrer Kontaktdaten und bei jeder Versendung die Möglichkeit haben müssen, den Newsletter einfach und kostenlos abzubestellen.
Das Urteil schafft spürbar mehr Rechtssicherheit für Unternehmen: Während Datenschutzbehörden nach aktueller Auslegung für Verstöße in diesem Bereich künftig weniger zuständig sind, bleibt jedoch nach wie vor das Risiko von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Dennoch bringt die EuGH-Entscheidung für Shop-Betreiber und Webseitenbetreiber deutlich mehr Klarheit, wann der Newsletter-Versand ohne Einwilligung zulässig ist und wie sich die Informationspflichten sinnvoll erfüllen lassen.










