Ein neuer Stan­dard für KI-Shopping

Google arbei­tet seit Jah­ren daran, den Weg von der Suche zum Kauf immer wei­ter zu ver­kür­zen. Mit dem Uni­ver­sal Com­merce Pro­to­col (UCP) geht der Kon­zern nun einen kon­se­quen­ten nächs­ten Schritt. Künf­tig sol­len KI-Sys­teme nicht mehr nur Pro­dukte vor­schla­gen, son­dern kom­plette Kauf­pro­zesse abwi­ckeln kön­nen. Die Ankün­di­gung hat schnell für Dis­kus­sio­nen gesorgt, vor allem rund um Preise, Per­so­na­li­sie­rung und das Thema Upsel­ling. Umso wich­ti­ger ist ein nüch­ter­ner Blick auf das, was UCP tat­säch­lich ver­än­dert – und was nicht.

Was steckt hin­ter dem Uni­ver­sal Com­merce Protocol?

Beim Uni­ver­sal Com­merce Pro­to­col han­delt es sich um einen offe­nen tech­ni­schen Stan­dard, der es KI-Agen­ten ermög­licht, direkt mit Shop­sys­te­men, Markt­plät­zen und Zah­lungs­an­bie­tern zu kom­mu­ni­zie­ren. Ziel ist es, Kauf­pro­zesse zu ver­ein­heit­li­chen und für KI nutz­bar zu machen – unab­hän­gig von Platt­form oder Anbie­ter. Für Nut­zer bedeu­tet das, dass ein Ein­kauf künf­tig voll­stän­dig inner­halb einer KI-Umge­bung statt­fin­den kann, etwa direkt über Google, ohne klas­si­sche Shop­na­vi­ga­tion, Waren­korb oder sepa­rate Check­out-Sei­ten. Für Händ­ler heißt das im Umkehr­schluss, dass Pro­dukt­da­ten, Preise und Ange­bote so struk­tu­riert vor­lie­gen müs­sen, dass sie von KI-Sys­te­men ver­stan­den, ein­ge­ord­net und genutzt wer­den können.

Agen­tic Com­merce: Wenn KI nicht mehr nur berät

In die­sem Zusam­men­hang fällt häu­fig der Begriff Agen­tic Com­merce. Gemeint ist ein Sze­na­rio, in dem KI nicht mehr nur bera­tend unter­stützt, son­dern aktiv han­delt. Nut­zer for­mu­lie­ren ein Ziel, statt sich durch Ver­gleichs­por­tale oder Pro­dukt­lis­ten zu kli­cken. Die KI über­nimmt dar­auf­hin die Aus­wahl pas­sen­der Pro­dukte, ver­gleicht rele­vante Optio­nen, berück­sich­tigt Bud­get, Prä­fe­ren­zen und Ver­füg­bar­kei­ten und kann auf Wunsch sogar den Kauf­ab­schluss über­neh­men. Das ist weni­ger eine plötz­li­che Revo­lu­tion als viel­mehr die kon­se­quente Wei­ter­ent­wick­lung des­sen, was Emp­feh­lungs­sys­teme heute bereits leis­ten – aller­dings deut­lich umfas­sen­der und verbindlicher.

Was ändert sich für Mar­ke­ting und E‑Commerce?

Für Mar­ke­ting und E‑Commerce ver­schie­ben sich damit den­noch zen­trale Anfor­de­run­gen. Struk­tu­rierte, aktu­elle und kon­sis­tente Pro­dukt­in­for­ma­tio­nen sind nicht län­ger ein optio­na­ler Qua­li­täts­fak­tor, son­dern ent­schei­den dar­über, ob ein Ange­bot über­haupt in KI-gestütz­ten Kauf­pro­zes­sen auf­taucht. Gleich­zei­tig ver­liert der klas­si­sche Weg über orga­ni­schen Traf­fic und Shop­sei­ten an Gewicht. Sicht­bar­keit ent­steht zuneh­mend dort, wo KI-Sys­teme Ent­schei­dun­gen vor­be­rei­ten oder tref­fen – auf Basis von Daten­qua­li­tät, Kon­text und Ver­trauen. Auch Mar­ken müs­sen sich auf ver­än­derte Rah­men­be­din­gun­gen ein­stel­len. Wenn der Kauf über eine KI erfolgt, fin­det Mar­ken­kom­mu­ni­ka­tion indi­rek­ter statt. Umso wich­ti­ger wer­den klare Dif­fe­ren­zie­rungs­merk­male, trans­pa­rente Preise und ver­läss­li­che Ange­bots­lo­gi­ken, die auch ohne klas­si­sche Mar­ken­in­sze­nie­rung überzeugen.

Ob diese Funk­tio­na­li­tät in Deutsch­land – bzw. der EU – kom­men wird, ist jedoch mehr als frag­wür­dig. Sie erin­nert sehr an den Ama­zon ‘Dash’ But­ton, der sich vor gut 10 Jah­ren anschickte, das Ein­kaufs­ver­hal­ten zu revo­lu­tio­nie­ren und ledig­lich 6 Jah­ren spä­ter wie­der ein­ge­stellt wurde als der Bun­des­ge­richts­hof letzt­in­stanz­lich fest­stellte, dass er mit dem gel­ten­den Recht nicht ver­ein­bar war. (Michael Keu­kert, Geschäfts­füh­rer bei AIX­hi­bit und E‑Com­merce-Profi seit über 20 Jahren)

Die Frage nach Prei­sen und Upselling

Beson­ders kon­tro­vers dis­ku­tiert wurde die Frage nach Prei­sen und Upsel­ling. Kri­ti­ker befürch­ten, dass per­so­na­li­sierte KI-Emp­feh­lun­gen zu höhe­ren Prei­sen oder geziel­ter Preis­op­ti­mie­rung füh­ren könn­ten. Google hat diese Vor­würfe auf der Platt­form X klar zurück­ge­wie­sen. Händ­ler dür­fen über Google keine höhe­ren Preise anzei­gen als auf ihrer eige­nen Web­site, und Upsel­ling bezieht sich aus­drück­lich auf höher­wer­tige oder ergän­zende Pro­dukte, nicht auf künst­lich erhöhte Preise. Die Ent­schei­dungs­ho­heit bleibt jeder­zeit beim Nut­zer. Ergän­zend tes­tet Google soge­nannte Direct Offers, also gezielte Ange­bote wie Rabatte oder Zusatz­leis­tun­gen, etwa kos­ten­lo­sen Ver­sand. Preis­er­hö­hun­gen sind über die­ses For­mat aus­drück­lich nicht vorgesehen.

Fazit

Das Uni­ver­sal Com­merce Pro­to­col ist kein Instru­ment zur Preis­trei­be­rei, son­dern ein wei­te­rer Schritt in Rich­tung auto­ma­ti­sier­ter, KI-gestütz­ter Kauf­pro­zesse. Für Unter­neh­men heißt das nicht, alles neu zu erfin­den – aber bestehende Com­merce- und Mar­ke­ting-Set­ups kri­tisch zu prü­fen. Wer ver­stan­den wer­den will, muss struk­tu­riert, kon­sis­tent und rele­vant lie­fern. Oder prag­ma­ti­scher for­mu­liert: Nicht die KI ent­schei­det über den Erfolg eines Ange­bots – aber sie ent­schei­det zuneh­mend dar­über, wel­che Ange­bote über­haupt eine Rolle spielen.

Über die Autor:in

Denise Wit­ham

Mit einem Abschluss in Infor­ma­ti­ons­wis­sen­schaft und mehr als einem Jahr­zehnt Erfah­rung im digi­ta­len Mar­ke­ting lei­tet Denise bei AIX­hi­bit die gesamte Online­mar­ke­ting-Stra­te­gie für die Kun­den der Agentur.