Symbolgrafik mit EU-Flagge, einer symbolhaften KI und einer Justizia Waage.

KI-VO Teil 2: Kenn­zeich­nungs­pflich­ten für KI-Inhal­ten auf Web­site, Blog und im Newsletter

Die­ser Bei­trag ist Teil 2 unse­rer Serie zur KI-VO. Im ers­ten Arti­kel hast Du erfah­ren, warum die KI-Ver­ord­nung über­haupt kommt, wie Time­line und Pflich­ten aus­se­hen und warum das Thema längst ope­ra­ti­ver All­tag ist – nicht nur ein abs­trak­tes Rechtsprojekt.

In die­sem zwei­ten Teil geht es um eine Frage, die in der Pra­xis sofort weh­tut: Wie musst Du KI-Inhalte eigent­lich kenn­zeich­nen – und ab wann?

Ab August keine Kür mehr, son­dern Pflicht

Mit dem Start der ein­schlä­gi­gen Trans­pa­renz­vor­ga­ben der KI-VO ab August 2026 wer­den klare Regeln zur Kenn­zeich­nung und zum ver­ant­wor­tungs­vol­len Ein­satz von KI-Inhal­ten ver­bind­lich. Für Betreiber:innen von Web­sites, Blogs und News­let­tern ist das der Zeit­punkt, bis zu dem Pro­zesse, Rol­len und Hin­weise so auf­ge­setzt sein müs­sen, dass sie den neuen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen – alles, was danach pas­siert, wird nicht mehr als frei­wil­lige Good Prac­tice, son­dern als Pflicht­pro­gramm bewertet.

Worum es bei der KI-Kenn­zeich­nung wirk­lich geht

Ebenso wie die DSGVO den Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht per se ver­hin­dern will, will die KI-VO will nicht von vorn­her­ein ver­hin­dern, dass Du KI im Mar­ke­ting ein­setzt! Sie will jedoch ver­hin­dern, dass Men­schen gar nicht mer­ken, dass sie es mit KI-Inhal­ten oder KI-Sys­te­men zu tun haben – und dadurch fal­sche Schlüsse zie­hen oder Ent­schei­dun­gen auf einer fal­schen Grund­lage treffen.

Dar­aus ent­ste­hen im Kern drei Transparenz-Ziele:

  • Nutzer:innen sol­len erken­nen, wenn sie mit einem KI-Sys­tem interagieren.
  • Nutzer:innen sol­len erken­nen, wenn Inhalte künst­lich erzeugt oder ver­än­dert sind.
  • Es soll klar blei­ben, dass der Mensch am Ende die Ver­ant­wor­tung für Inhalte trägt.

Für Dich als Betreiber:in einer Fir­men-Web­site mit Blog, News­let­ter und Social Media ist das kein Nice-to-have, son­dern ein sehr kon­kre­tes Com­pli­ance- und Ver­trau­ens-Thema.

Die drei typi­schen KI-Sze­na­rien auf Unter­neh­mens-Web­sites und Social Media

Wenn man die KI-VO durch die Brille von Mar­ke­ting und Kom­mu­ni­ka­tion liest, lau­fen die meis­ten Pra­xis­fälle auf drei Sze­na­rien hinaus:

  • KI unter­stützt redak­tio­nell, aber Men­schen entscheiden
    Du nutzt KI für Ideen, Recher­che, Struk­tur, Ent­würfe. Der finale Text oder die finale Gra­fik ent­steht in der Hand von Redakteur:innen, wird fach­lich geprüft und verantwortet.
  • KI lie­fert weit­ge­hend fer­tige Inhalte
    Du über­nimmst KI-Texte oder KI-Bild­ma­te­rial fast 1:1, änderst nur Details und ver­öf­fent­lichst diese Inhalte unter dem Namen einer Redakteur:in oder der Firma.
  • KI spricht direkt mit Dei­nen Nutzer:innen
    Chat­bots, KI-Assis­ten­ten oder auto­ma­ti­sierte Ant­wor­ten, die auf Dei­ner Web­site, im Kun­den­por­tal oder über E‑Mail laufen.

Je nach Sze­na­rio sehen die Kenn­zeich­nungs­pflich­ten unter­schied­lich aus.

Sze­na­rio 1: KI-unter­stützte Redak­tion (das „Gesund“-Szenario)

Das ist in den meis­ten Unter­neh­men die Rea­li­tät: KI hilft, aber die letzte Instanz bleibt menschlich.

Bei­spiele:

  • Blog­ar­ti­kel, die in KI vor­be­rei­tet und anschlie­ßend von Fach­leu­ten über­ar­bei­tet werden
  • News­let­ter-Texte, die als KI-Ent­wurf star­ten und dann redak­tio­nell geschärft werden
  • Landing­pa­ges, die von KI struk­tu­riert, aber von Men­schen for­mu­liert werden
  • Gra­fi­ken, die von KI gene­riert, aber anschlie­ßend von Men­schen ange­passt und fina­li­siert werden

Hier spielt Dir die KI-VO in die Kar­ten: Für Inhalte, die unter redak­tio­nel­ler Ver­ant­wor­tung ste­hen, gibt es eine wich­tige Erleich­te­rung. Ent­schei­dend ist, dass klar erkenn­bar ist, wer die Ver­ant­wor­tung trägt, näm­lich nament­lich genannte Ansprech­per­so­nen und dass eine echte inhalt­li­che Prü­fung stattfindet.

Prak­tisch heißt das:

  • Du musst nicht jeden KI-unter­stütz­ten Absatz als sol­chen labeln.
  • Du soll­test aber intern doku­men­tie­ren, wo KI im Pro­zess genutzt wird (siehe Teil 1 der Arti­kel­se­rie).
  • Auf der Web­site reicht oft ein all­ge­mei­ner Hin­weis, dass KI-Tools unter­stüt­zend ein­ge­setzt wer­den – bei gleich­zei­tig kla­rer mensch­li­cher Verantwortung.

Wich­tig: Wenn Du KI als Schreibas­sis­tent nutzt, aber die Qua­li­tät, Kor­rekt­heit und Tona­li­tät wirk­lich redak­tio­nell prüfst, bist Du recht­lich und stra­te­gisch im „gesun­den“ Bereich.

Sze­na­rio 2: Weit­ge­hend KI-gene­rierte Inhalte – hier wird es heikel

Kri­ti­scher wird es, wenn KI-Out­puts fast unver­än­dert ver­öf­fent­licht wer­den – ins­be­son­dere, wenn Deine Inhalte Infor­ma­ti­ons­cha­rak­ter haben und sich an ein brei­tes Publi­kum wenden.

Typi­sche Beispiele:

  • Voll­au­to­ma­tisch gene­rierte Rat­ge­ber­texte auf einer Web­site, um Such­ma­schi­nen­op­ti­mie­rung zu betreiben
  • Con­tent-Fabri­ken, die aus KI-Sys­te­men „fer­tige“ Blog­ar­ti­kel aus­spie­len, um Pay-per-View Wer­bung zu schalten
  • Auto­ma­ti­siert gene­rierte News­let­ter, die nie­mand mehr redak­tio­nell bearbeitet

Hier dro­hen zwei Pro­bleme gleichzeitig:

  • Trans­pa­renz­pro­blem
    Je weni­ger erkenn­bare redak­tio­nelle Kon­trolle, desto stär­ker nähern sich die Inhalte dem an, was die KI-VO als kenn­zeich­nungs­pflich­tige KI-Aus­ga­ben adres­siert. Nutzer:innen sol­len erken­nen kön­nen, dass sie es nicht (oder nicht nur) mit mensch­lich ver­fass­ten Inhal­ten zu tun haben.
  • Qua­li­täts- und Vertrauensproblem
    Fach­lich feh­ler­hafte, ober­fläch­li­che oder wider­sprüch­li­che KI-Texte scha­den Dei­nem Mar­ken­bild – und ste­hen in Span­nung zu dem, was Such­ma­schi­nen unter hoch­wer­ti­gem, nicht aus­tausch­ba­rem Con­tent verstehen.

Was ist hier sinnvoll?

  • Nutze klare, knappe Hin­weise, wenn ein Bei­trag über­wie­gend aus KI-Text besteht.
  • Bewerte, ob der Con­tent wirk­lich in die­ser Form nach außen gehört – oder ob Du lie­ber wie­der zu Sze­na­rio 1 (KI-unter­stützte Redak­tion) zurückkehrst.
  • Hin­ter­lege intern, ab wel­chem KI-Anteil eine Kenn­zeich­nung ver­pflich­tend sein soll – damit Deine Teams nicht jedes Mal neu diskutieren.

Sze­na­rio 3: KI im Dia­log – Chat­bots & E‑Mail-Ant­wor­ten

Sobald Nutzer:innen direkt mit einem KI-Sys­tem inter­agie­ren, wird es ein­deu­tig: Hier ver­langt die KI-VO klare Hinweise.

Bei­spiele:

  • Chat­bot im Help-Cen­ter oder auf Produktseiten
  • KI-Voice-Agent in der Tele­fon­an­lage (zum Bei­spiel von Sip­gate, unse­rem Telefonanbieter)
  • Assis­tent in einem Kun­den­por­tal, der Fra­gen beantwortet
  • Auto­ma­ti­siert gene­rierte Ant­wor­ten auf E‑Mails oder Formularanfragen

Was dar­aus folgt:

  • Nutzer:innen müs­sen beim ers­ten Kon­takt klar erken­nen, dass sie mit einem KI-Sys­tem spre­chen – nicht mit einer ech­ten Person!
  • Der Hin­weis darf nicht im Klein­ge­druck­ten ver­steckt sein. Er gehört z.B. in die Chat-Über­schrift, die Begrü­ßungs­nach­richt oder Signa­tur von auto­ma­ti­sier­ten Ant­wor­ten, bezie­hungs­weise muss vom Voice-Agen­ten in den ers­ten Sekun­den aus­ge­spro­chen wer­den (“Hallo, ich bin der KI-Assis­tent von…”).
  • Zusätz­lich sollte klar sein, wie sie eine mensch­li­che Ansprech­per­son errei­chen kön­nen, wenn es um sen­si­ble oder kom­plexe Anlie­gen geht.

Für Dich als Betrei­ber heißt das: Schon beim Design von Web­site, Chat­bot und E‑Mail-Flows soll­test Du rol­len­ba­siert den­ken: Wo darf KI allein ant­wor­ten – und wann ist eine mensch­li­che Eska­la­tion Pflicht?

Web­site-Bil­der & Videos: Wann Kenn­zeich­nung sinn­voll ist

Auch visu­elle Inhalte gera­ten immer stär­ker in den Fokus. Die KI-VO zielt vor allem auf Situa­tio­nen, in denen Men­schen täu­schend echte Inhalte sehen, die in Wirk­lich­keit künst­lich erzeugt oder ver­än­dert sind (mit­un­ter als Deepf­akes bezeich­net – jedoch mit der nega­ti­ven Kon­no­ta­tion, dass diese zum Scha­den einer ande­ren Per­son sind).

Für den All­tag von Unter­neh­mens-Web­sites heißt das:

  • Illus­tra­tive KI-Gra­fi­ken (z.B. abs­trakte Hea­der­bil­der) sind weni­ger pro­ble­ma­tisch – sie wer­den sel­ten mit rea­len Per­so­nen, Ereig­nis­sen oder Orten verwechselt.
  • Kri­ti­scher wird es, wenn reale Per­so­nen, Pro­dukte oder Umge­bun­gen dar­ge­stellt wer­den, die es so nicht gibt oder die nach­träg­lich stark ver­än­dert wur­den – ins­be­son­dere, wenn Nutzer:innen dar­aus geschäft­li­che Ent­schei­dun­gen ablei­ten könn­ten. Dies kann bei­spiels­weise auch die eigene Geschäfts­füh­re­rin sein, die einen fik­tio­na­len Preis in Emp­fang nimmt.

Emp­feh­lung aus Unternehmenssicht:

  • Defi­niere in der KI-Policy intern klare Regeln, ob und wie KI-Bild­ma­te­rial ein­ge­setzt wer­den darf.
  • Nutze Kenn­zeich­nun­gen, wenn ein Bild rea­lis­ti­sche Sze­nen zeigt, die Kund:innen leicht für echt hal­ten könn­ten – beson­ders in B2C-Kommunikation.
  • Behalte im Hin­ter­kopf: Bild-Trans­pa­renz ist nicht nur ein recht­li­cher Punkt, son­dern ein Ver­trau­ens-Thema in der Kundenkommunikation.

Blogs, News­let­ter & Social Media: Was Du jetzt kon­kret umset­zen solltest

Für Betreiber:innen von Fir­men-Web­sites mit Blog und News­let­ter las­sen sich dar­aus ein paar prag­ma­ti­sche Schritte ablei­ten – unab­hän­gig davon, ob Du B2B, B2C oder bei­des adressierst:

Inhalt­li­che und recht­li­che Seite

  • Redak­ti­ons­pro­zess klarziehen
    Defi­niere, wo KI im Text- und Bild­pro­zess genutzt wer­den darf. Lege fest, dass jeder ver­öf­fent­lichte Bei­trag einen fach­lich ver­ant­wort­li­chen Men­schen hat – inklu­sive Freigabeprozess.
  • Trans­pa­renz­prin­zip definieren
    Sze­na­rio 1 (KI-unter­stützte Redak­tion): all­ge­mei­ner Hin­weis reicht in der Regel. Sze­na­rio 2 (weit­ge­hend KI-gene­riert): expli­zite Kenn­zeich­nung im Bei­trag oder News­let­ter sinn­voll. Sze­na­rio 3 (Chat­bo­t/E‑­Mail-Ant­wor­ten): deut­li­cher Hin­weis direkt im Inter­face bzw. in der Nachricht.
  • Tem­pla­tes und Tools anpassen
    Blog-Tem­p­late mit Platz für optio­nale KI-Hin­weise. News­let­ter-Tem­p­late mit Mög­lich­keit, bei Bedarf einen KI-Hin­weis in Foo­ter oder Intro zu inte­grie­ren. Chat­bot-UI so gestal­ten, dass der KI-Hin­weis von Anfang an sicht­bar ist.
  • Mitarbeiter:innen befä­hi­gen
    Deine Teams müs­sen ein­schät­zen kön­nen, wann ein Text noch redak­tio­nell ver­ant­wor­tet ist – und wann die Grenze zur Voll­au­to­ma­ti­sie­rung erreicht ist. In die­sem Zusam­men­hang sei auch die ver­pflich­tende Schu­lung nach KI-VO erwähnt.

Was das stra­te­gisch für Dein Mar­ke­ting bedeutet

Wenn man KI-VO, KI-Kenn­zeich­nung und aktu­elle Ent­wick­lun­gen zu KI-Con­tent zusam­men­nimmt, ergibt sich eine klare Stoßrichtung:

  • KI ist ein Pro­duk­ti­vi­täts-Boos­ter, kein Ersatz für Deine Expertise.
  • Redak­tio­nelle Ver­ant­wor­tung ist nicht nur eine juris­ti­sche Schutz­li­nie, son­dern auch ein Qualitätsfilter.
  • Trans­pa­renz ist kein Mar­ke­ting-Gag, son­dern ein Ver­trau­ens­fak­tor – gerade in B2B-Ent­schei­dungs­pro­zes­sen und im B2C-E-Mail-Marketing.

Oder anders for­mu­liert: Je kla­rer Du intern regelst, wie KI genutzt wird, desto ent­spann­ter kannst Du extern damit umge­hen – ohne jedes Mal neu zu über­le­gen, ob hier gerade gekenn­zeich­net wer­den muss oder nicht.

Wei­ter geht es in Teil 3: Wann sich lokale KI-Modelle für Unter­neh­men lohnen

Vor­he­ri­ger Teil: Was Unter­neh­men jetzt zu Hin­ter­grün­den, Time­line und Pflich­ten wis­sen müssen

Über die Autor:in

Michael Keukert - Geschäftsführung

Michael Keu­kert

Michael Keu­kert ver­ant­wor­tet als Geschäfts­füh­rer den bera­ten­den und stra­te­gi­schen Teil. Bereits seit 1993 ist er im damals noch jun­gen Online­mar­ke­ting tätig, 2011 wech­selte er auf Agen­tur­seite zu AIX­hi­bit. Er ist Fach­buch­au­tor und Spre­cher auf Kon­fe­ren­zen, zudem gilt er als einer der füh­ren­den Mailchimp-Exper­ten weltweit.