Neue EU-Label für Gewährleistung und Garantie ab dem 27.09.2026
Ab dem 27. September 2026 treten neue EU-weite Informationspflichten in Kraft. Sie betreffen jeden Onlineshop-Betreiber, der physische Waren an Verbraucher:innen verkauft. Zwei Labels werden dann Pflicht: das Gewährleistungslabel und bei Bedarf das Garantielabel. Bei fehlenden und falschen Labels drohen Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen.
Doch keine Sorge: Mit einer klaren Struktur und den richtigen Informationen lässt sich die Umsetzung gut bewältigen. Hier erfährst Du, was genau auf Dich zukommt, welche Produkte betroffen sind und wie Du die Labels richtig in Deinen Shop integrierst.
Du arbeitest mit JTL? Dann findest Du hier drei Wege, um Gewährleistungslabel und Garantielabel im JTL Shop einzubinden.
Was ändert sich ab September 2026?
Die EU-Richtlinie 2024/825 (auch bekannt als Empowering Consumers Directive for the Green Transition) verlangt, dass Verbraucher:innen vor dem Kauf klar und standardisiert über Gewährleistung und Garantie informiert werden. Die Umsetzung in nationales Recht ist in Deutschland über das “Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts“erfolgt (Art. 246 und Art. 246a EGBGB).
Folgende Label müssen dazu im Onlineshop angezeigt werden.
- Gewährleistungslabel (verpflichtend)
- Garantielabel (optional)
Das Gewährleistungslabel informiert standardisiert über die gesetzlichen Rechte, die Verbraucher immer nach deutschem Recht haben (2 Jahre ab Übergabe der Ware).
Das Garantielabel informiert über eine eventuelle freiwillige Herstellergarantie, sofern diese länger als zwei Jahre gilt und die gesamte Ware abgeckt.
Wer ist betroffen?
Die neuen Regelungen gelten für alle Onlinehändler:innen, die:
✅ physische Waren verkaufen,
✅ an Verbraucher:innen (B2C) liefern.
Nicht betroffen sind:
❌ Reine B2B-Shops (sofern sie eindeutig als solche erkennbar sind),
❌ Verkäufer:innen von digitalen Inhalten oder Dienstleistungen,
❌ Stationäre Händler:innen (hier gelten andere Regeln, z. B. Aushang in DIN A4 im Verkaufsraum).
Achtung: Selbst wenn Du nur ein einziges Produkt an Privatkunden verkaufst, musst Du die Labels einbinden. Die EU macht hier keine Ausnahmen.
Die beiden Labels im Detail
1. Das Gewährleistungslabel: für alle Produkte gleich
- Die EU-weit einheitliche Grafik informiert über die gesetzliche Gewährleistung. Sie enthält die wichtigsten Infos: 2‑jährige Gewährleistungsfrist, kostenlose Nacherfüllung bei Mängeln, Ansprechpartner ist der Verkäufer.
- Das Label steht kostenlos zur Verfügung, z. B. bei der IT-Recht Kanzlei oder direkt in der EU-Durchführungsverordnung (Anhang I).
- Wo muss es eingebunden werden?
Anforderung Detail Platzierung Produktdetailseite oder zentral im Checkout (vor Bestellabgabe) Einbindung Direkt als Grafik (kein Link, kein Mouseover, kein Dropdown) Sichtbarkeit Gut erkennbar (kein Thumbnail, keine Miniaturansicht) Farbe Nur die farbige Version ist zulässig (kein Schwarz-Weiß) Größe Keine Mindestgröße, aber groß genug für eine klare Wahrnehmung
Empfehlung: Viele Rechtsexpert:innen raten zur Einbindung im Checkout, da das Label dann zentral platziert ist und nicht auf jeder Produktseite eingebunden werden muss. Falls in Deinem Shop sowohl physische als auch digitale Produkte erhältlich sind, solltest Du klarstellen, dass das Label nur für physische Waren gilt.

2. Das Garantielabel: Produktspezifisch und nur bei Herstellergarantie > 2 Jahre
Das Garantielabel ist keine neue Garantiepflicht, sondern macht eine bereits bestehende Herstellergarantie in einem EU-weit einheitlichen Format sichtbar.
- Wann ist es Pflicht?
Das Garantielabel muss nur dann eingebunden werden, wenn alle drei dieser Bedingungen erfüllt sind:
✅ Der Hersteller (nicht Du als Händler:in) gewährt eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie.
✅ Diese Garantie gilt für die gesamte Ware, nicht nur für einzelne Komponenten.
✅ Die Garantie läuft länger als 2 Jahre.
Beispiele:- Du verkaufst einen Staubsauger mit 3 Jahren Herstellergarantie → Garantielabel Pflicht.
- Du verkaufst denselben Staubsauger, aber Du selbst gibst 3 Jahre Garantie → Kein Garantielabel (weil keine Herstellergarantie).
- Der Hersteller gibt 2 Jahre Garantie → Kein Garantielabel (muss mehr als 2 Jahre sein).
- Was muss das Label enthalten?
Das Garantielabel muss produktspezifisch personalisiert werden mit:- Hersteller /Marke (z. B. “AEG”),
- Modellkennung (z. B. “AB81U1SW”),
- Garantiezeitraum in Jahren (z. B. “3”).
Designvorgaben:
- Schriftart: Inter (Regular, SemiBold, ExtraBold),
- Farbwerte: Blau (#003399), Gelb (#FFED00).
- Wo darf es angezeigt werden? Nur auf der Produktdetailseite; eine Einbindung im Checkout ist nicht zulässig, da das Label produktspezifische Informationen enthält. Erlaubt ist eine geschachtelte Anzeige (z. B. ein kleines Badge, das bei Klick das vollständige Label öffnet, oder ein Tab in einem Accordion).
- Zusätzliche Pflichten:
Da das Garantielabel rechtlich als “Garantiewerbung” gilt, musst Du zusätzlich die vollständigen Garantiebedingungen des Herstellers zugänglich machen. Diese müssen mindestens folgende Informationen enthalten (§ 479 BGB):- Dauer der Garantie,
- Räumlicher Geltungsbereich,
- Ausnahmen und Einschränkungen,
- Wie Verbraucher:innen die Garantie geltend machen können.

Wo müssen die Labels im Shop erscheinen?
Hier nochmal eine Übersicht darüber, welches Label an welcher Stelle im Shop und im Bestellprozess angezeigt werden muss:
| Bereich | Gewährleistungslabel | Garantielabel |
|---|---|---|
| Produktdetailseite | ✅ (oder Checkout) | ✅ (Pflicht, wenn zutreffend) |
| Checkout | ✅ | ❌ |
| Warenkorb | ❌ | ❌ |
| Bestellbestätigung | ⚠ (empfohlen als Anhang) | ⚠ (empfohlen als Anhang) |
| Mobile Darstellung | ✅ | ✅ |
Wichtig: Der Verbraucher muss sofort erkennen, für welches Produkt das Label gilt. Ein allgemeines Label im Footer oder ein pauschaler Hinweis für das gesamte Sortiment reicht nicht aus.
Was passiert bei fehlenden Labels?
Bei fehlenden oder falsch eingebundene Labels drohen folgende Konsequenzen:
- Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände
- Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafen im Wiederholungsfall
- Bußgelder können von Markaufsichtsbehörden verhängt werden
- Reputationsschäden (Kunden könnten das Vertrauen in Deinen Shop verlieren)
Tipp: Unsere Erfahrungen mit anderen Änderungen bei gesetzlichen Vorgaben zeigen, dass die Abmahnwelle in den ersten Wochen nach Inkrafttreten neuer Regelungen besonders hoch ist. Dabei ist es zunächst irrelevant, ob die Abmahnungen letztendlich berechtigt sind und vor Gericht bestand haben, denn sie machen auf jeden Fall Arbeit. Eine frühzeitige Umsetzung schützt Dich vor unangenehmen Überraschungen.
Schritt für Schritt zur korrekten Umsetzung
1. Sortiment prüfen und abgrenzen
- Welche Artikel verkaufst Du an Verbraucher:innen?
- Für welche Artikel besteht eine Herstellergarantie?
- Wie lange gilt sie? Deckt sie die gesamte Ware ab?
2. Hersteller- und Lieferantendaten anfordern
Falls Garantiegeber, Laufzeit oder Garantiebedingungen fehlen, solltest Du jetzt nachfassen und folgende Informationen zentral erfassen
- Produktgruppe: Für welche Waren gilt die Information?
- Herstellergarantie: Besteht eine Garantie oder nicht?
- Laufzeit: Wie viele Jahre oder Monate gilt sie? Sind es mehr als zwei Jahre?
- Garantieumfang: Erfasst die Garantie die gesamte Ware oder nur einzelne Komponenten?
- Ausschlüsse: Welche Teile oder Nutzungsarten sind nicht abgedeckt?
- Label: Muss das Garantie-Label angezeigt werden?
Tipp: Eine Übersichtstabelle hilft, Lücken in den Daten schnell zu erkennen. Im ERP helfen eigene Übersichten und Exporte, um schnell Produkte mit fehlenden Daten zu identifizieren.
3. Produktdaten strukturiert erfassen
- Gewährleistungsmitteilung automatisch für alle betroffenen B2C-Waren ausgeben,
- Garantie-Label nur bei entsprechend gekennzeichneten Produkten anzeigen,
- Garantiezeit dynamisch aus den Produktdaten übernehmen,
- Link zu weiterführenden Informationen korrekt hinterlegen,
- Darstellung auch bei Variantenwechseln aktualisieren.
4. Templates und Checkout anpassen
- Teste die Darstellung im Onlineshop auf allen Endgeräten (Desktop, Smartphone, Tablet).
- Prüfe den gesamten Bestellprozess – von der Produktseite bis zur Bestellbestätigung.
5. Werbeaussagen abgleichen
- Stimmt Deine Werbung (z. B. “5 Jahre Garantie”) mit den tatsächlichen Garantiebedingungen überein?
6. Umsetzung dokumentieren
- Halte fest, wer für die Pflege der Labels zuständig ist.
- Lege fest, wer künftige Änderungen in den Produktdaten überwacht.
Fazit: Zügig handeln und Stress vermeiden
Das Gewährleistungslabel lässt sich mit geringem Aufwand umsetzen, da es nicht produktspezifisch ist und die Grafik fest vorgegeben ist.
Beim Garantielabel sieht das etwas anders aus: Zwar gibt es auch hier eindeutige Vorgaben zu den Pflichtinformationen und der Gestaltung. Allerdings müssen die entsprechenden Informationen als Produktdaten hinterlegt werden, damit das Label dynamisch auf der Produktdetailseite angezeigt werden kann. Neben dem reinen Pflegeaufwand, müssen diese Informationen erst mühsam vom Hersteller oder PDFs etc. beschafft werden. Das kann dauern und viel Zeit kosten. Also lieber sofort mit der Umsetzung beginnen als auf die lange Bank schieben.
Fragen oder Unsicherheiten? Dann buche eine individuelle Beratung, um Deinen Shop rechtssicher aufzustellen.
Zum Weiterlesen:
- Gewährleistungslabel und Garantielabel mit JTL Shop und JTL ERP umsetzen
- FAQ zum Gewährleistungs- und Garantielabel der IT-Recht-Kanzlei
- Richtlinie (EU) 2024/825 auf EUR-Lex
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 mit dem harmonisierten Garantie-Label auf EUR-Lex
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche: Informationspflichten
- Bundesministerium der Justiz: Gewährleistung und Garantie
Häufige Fragen
Ab wann müssen die neue EU-Label für Gewährleistung und Garantie angezeigt werden?
Die Label müssen ab dem 27. September 2026 angezeigt werden. Eine frühere Einbindung ist <strong>zulässig und empfehlenswert</strong>.
Muss ich das Label für jedes Produkt einzeln einbinden?
Jain. Das <strong>Gewährleistungslabel</strong> kann zentral im Checkout eingebunden werden. Das <strong>Garantielabel</strong> muss produktspezifisch auf der jeweiligen Produktdetailseite erscheinen.
Muss das Gewährleistungslabel auch in B2B-Shops angezeigt werden?
Nein. <strong>Reine B2B-Shops</strong>, die als solche eindeutig erkennbar sind, sind von der Pflicht ausgenommen. Bei Onlineshops, die sich sowohl an B2B als auch an B2C wenden, müssen die Label bei allen Produkten angezeigt werden, die für Endkunden kaufbar sind.
Bekomme ich die Labels kostenlos?
Ja. Das <strong>Gewährleistungslabel</strong> steht als kostenlose Grafikdatei zur Verfügung. Das <strong>Garantielabel</strong> muss aus dem EU-Rohling personalisiert werden – hierfür gibt es <strong>kostenlose Generator-Tools</strong> sowie Plugins und native Integrationen, die das Label dynamisch aus den Produktdaten erzeugen.
Reicht es, auf das Label zu verlinken?
Nein. Das Label muss <strong>direkt als Grafik eingebunden</strong> sein. Eine bloße Verlinkung genügt <strong>nicht</strong>.
Gilt die Pflicht auch für Marktplätze wie Amazon oder eBay
Ja, aber hier ist der <strong>Plattformbetreiber</strong> für die technische Umsetzung verantwortlich. Als Händler musst Du für das Garantielabel die notwenigen Produktdaten pflegen.
Muss das Label auch in der Bestellbestätigungs-E-Mail erscheinen?
Theoretisch ja (§ 312f Abs. 2 BGB). In der Praxis ist die Umsetzung in Shopsystemen jedoch oft nicht umsetzbar oder aufwändig. Ein Anhang in der Bestätigungsmail wird empfohlen, ist aber bisher nicht aktiv durch Abmahnungen verfolgt worden.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
<ul>
<li><strong>Gewährleistung</strong> = <strong>gesetzlich vorgeschrieben</strong> (2 Jahre, gegenüber dem Verkäufer).</li>
<li><strong>Garantie</strong> = <strong>freiwillige Zusatzleistung</strong> des Herstellers (kann länger sein, aber mit Einschränkungen).</li>
</ul>










