Neue EU-Label für Gewähr­leis­tung und Garan­tie ab dem 27.09.2026

Ab dem 27. Sep­tem­ber 2026 tre­ten neue EU-weite Infor­ma­ti­ons­pflich­ten in Kraft. Sie betref­fen jeden Online­shop-Betrei­ber, der phy­si­sche Waren an Verbraucher:innen ver­kauft. Zwei Labels wer­den dann Pflicht: das Gewähr­leis­tungs­la­bel und bei Bedarf das Garan­tiela­bel. Bei feh­len­den und fal­schen Labels dro­hen Abmah­nun­gen und recht­li­che Konsequenzen.

Doch keine Sorge: Mit einer kla­ren Struk­tur und den rich­ti­gen Infor­ma­tio­nen lässt sich die Umset­zung gut bewäl­ti­gen. Hier erfährst Du, was genau auf Dich zukommt, wel­che Pro­dukte betrof­fen sind und wie Du die Labels rich­tig in Dei­nen Shop integrierst.

Du arbei­test mit JTL? Dann fin­dest Du hier drei Wege, um Gewähr­leis­tungs­la­bel und Garan­tiela­bel im JTL Shop einzubinden.

Was ändert sich ab Sep­tem­ber 2026?

Die EU-Richt­li­nie 2024/​825 (auch bekannt als Empowe­ring Con­su­mers Direc­tive for the Green Tran­si­tion) ver­langt, dass Verbraucher:innen vor dem Kauf klar und stan­dar­di­siert über Gewähr­leis­tung und Garan­tie infor­miert wer­den. Die Umset­zung in natio­na­les Recht ist in Deutsch­land über das “Gesetz zur Ände­rung des Ver­brau­cher­ver­trags- und des Ver­si­che­rungs­ver­trags­rechts“erfolgt (Art. 246 und Art. 246a EGBGB).

Fol­gende Label müs­sen dazu im Online­shop ange­zeigt werden.

  1. Gewähr­leis­tungs­la­bel (ver­pflich­tend)
  2. Garan­tiela­bel (optio­nal)

Das Gewähr­leis­tungs­la­bel infor­miert stan­dar­di­siert über die gesetz­li­chen Rechte, die Ver­brau­cher immer nach deut­schem Recht haben (2 Jahre ab Über­gabe der Ware).

Das Garan­tiela­bel infor­miert über eine even­tu­elle frei­wil­lige Her­stel­ler­ga­ran­tie, sofern diese län­ger als zwei Jahre gilt und die gesamte Ware abgeckt.

Wer ist betroffen?

Die neuen Rege­lun­gen gel­ten für alle Onlinehändler:innen, die:
✅ phy­si­sche Waren verkaufen,
✅ an Verbraucher:innen (B2C) liefern.

Nicht betrof­fen sind:
❌ Reine B2B-Shops (sofern sie ein­deu­tig als sol­che erkenn­bar sind),
❌ Verkäufer:innen von digi­ta­len Inhal­ten oder Dienst­leis­tun­gen,
❌ Sta­tio­näre Händler:innen (hier gel­ten andere Regeln, z. B. Aus­hang in DIN A4 im Verkaufsraum).

Ach­tung: Selbst wenn Du nur ein ein­zi­ges Pro­dukt an Pri­vat­kun­den ver­kaufst, musst Du die Labels ein­bin­den. Die EU macht hier keine Ausnahmen.

Die bei­den Labels im Detail

1. Das Gewähr­leis­tungs­la­bel: für alle Pro­dukte gleich

  • Die EU-weit ein­heit­li­che Gra­fik infor­miert über die gesetz­li­che Gewähr­leis­tung. Sie ent­hält die wich­tigs­ten Infos: 2‑jährige Gewähr­leis­tungs­frist, kos­ten­lose Nach­er­fül­lung bei Män­geln, Ansprech­part­ner ist der Verkäufer.
  • Das Label steht kos­ten­los zur Ver­fü­gung, z. B. bei der IT-Recht Kanz­lei oder direkt in der EU-Durch­füh­rungs­ver­ord­nung (Anhang I).
  • Wo muss es ein­ge­bun­den werden?
    Anfor­de­rung Detail
    Plat­zie­rung Pro­dukt­de­tail­seite oder zen­tral im Check­out (vor Bestellabgabe)
    Ein­bin­dung Direkt als Gra­fik (kein Link, kein Mou­seo­ver, kein Dropdown)
    Sicht­bar­keit Gut erkenn­bar (kein Thumb­nail, keine Miniaturansicht)
    Farbe Nur die far­bige Ver­sion ist zuläs­sig (kein Schwarz-Weiß)
    Größe Keine Min­dest­größe, aber groß genug für eine klare Wahrnehmung

Emp­feh­lung: Viele Rechtsexpert:innen raten zur Ein­bin­dung im Check­out, da das Label dann zen­tral plat­ziert ist und nicht auf jeder Pro­dukt­seite ein­ge­bun­den wer­den muss. Falls in Dei­nem Shop sowohl phy­si­sche als auch digi­tale Pro­dukte erhält­lich sind, soll­test Du klar­stel­len, dass das Label nur für phy­si­sche Waren gilt.

2. Das Garan­tiela­bel: Pro­dukt­spe­zi­fisch und nur bei Her­stel­ler­ga­ran­tie > 2 Jahre

Das Garan­tiela­bel ist keine neue Garan­tie­pflicht, son­dern macht eine bereits bestehende Her­stel­ler­ga­ran­tie in einem EU-weit ein­heit­li­chen For­mat sichtbar.

  • Wann ist es Pflicht?
    Das Garan­tiela­bel muss nur dann ein­ge­bun­den wer­den, wenn alle drei die­ser Bedin­gun­gen erfüllt sind:
    ✅ Der Her­stel­ler (nicht Du als Händler:in) gewährt eine kos­ten­lose Halt­bar­keits­ga­ran­tie.
    ✅ Diese Garan­tie gilt für die gesamte Ware, nicht nur für ein­zelne Komponenten.
    ✅ Die Garan­tie läuft län­ger als 2 Jahre.
    Bei­spiele:
    • Du ver­kaufst einen Staub­sauger mit 3 Jah­ren Her­stel­ler­ga­ran­tie → Garan­tiela­bel Pflicht.
    • Du ver­kaufst den­sel­ben Staub­sauger, aber Du selbst gibst 3 Jahre Garan­tie → Kein Garan­tiela­bel (weil keine Herstellergarantie).
    • Der Her­stel­ler gibt 2 Jahre Garan­tie → Kein Garan­tiela­bel (muss mehr als 2 Jahre sein).
  • Was muss das Label enthalten?
    Das Garan­tiela­bel muss pro­dukt­spe­zi­fisch per­so­na­li­siert wer­den mit:
    • Her­stel­ler /​Marke (z. B. “AEG”),
    • Modell­ken­nung (z. B. “AB81U1SW”),
    • Garan­tie­zeit­raum in Jah­ren (z. B. “3”).

    Design­vor­ga­ben:

    • Schrift­art: Inter (Regu­lar, Semi­Bold, ExtraBold),
    • Farb­werte: Blau (#003399), Gelb (#FFED00).
  • Wo darf es ange­zeigt wer­den? Nur auf der Pro­dukt­de­tail­seite; eine Ein­bin­dung im Check­out ist nicht zuläs­sig, da das Label pro­dukt­spe­zi­fi­sche Infor­ma­tio­nen ent­hält. Erlaubt ist eine geschach­telte Anzeige (z. B. ein klei­nes Badge, das bei Klick das voll­stän­dige Label öff­net, oder ein Tab in einem Accordion).
  • Zusätz­li­che Pflichten:
    Da das Garan­tiela­bel recht­lich als “Garan­tie­wer­bung” gilt, musst Du zusätz­lich die voll­stän­di­gen Garan­tie­be­din­gun­gen des Her­stel­lers zugäng­lich machen. Diese müs­sen min­des­tens fol­gende Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten (§ 479 BGB):
    • Dauer der Garantie,
    • Räum­li­cher Geltungsbereich,
    • Aus­nah­men und Einschränkungen,
    • Wie Verbraucher:innen die Garan­tie gel­tend machen können.

Wo müs­sen die Labels im Shop erscheinen?

Hier noch­mal eine Über­sicht dar­über, wel­ches Label an wel­cher Stelle im Shop und im Bestell­pro­zess ange­zeigt wer­den muss:

Bereich Gewähr­leis­tungs­la­bel Garan­tiela­bel
Pro­dukt­de­tail­seite ✅ (oder Checkout) ✅ (Pflicht, wenn zutreffend)
Check­out ✅ ❌
Waren­korb ❌ ❌
Bestell­be­stä­ti­gung ⚠ (emp­foh­len als Anhang) ⚠ (emp­foh­len als Anhang)
Mobile Dar­stel­lung ✅ ✅

Wich­tig: Der Ver­brau­cher muss sofort erken­nen, für wel­ches Pro­dukt das Label gilt. Ein all­ge­mei­nes Label im Foo­ter oder ein pau­scha­ler Hin­weis für das gesamte Sor­ti­ment reicht nicht aus.

Was pas­siert bei feh­len­den Labels?

Bei feh­len­den oder falsch ein­ge­bun­dene Labels dro­hen fol­gende Konsequenzen:

  • Abmah­nun­gen durch Mit­be­wer­ber und Verbände
  • Unter­las­sungs­er­klä­run­gen mit Ver­trags­stra­fen im Wiederholungsfall
  • Buß­gel­der kön­nen von Mar­kauf­sichts­be­hör­den ver­hängt werden
  • Repu­ta­ti­ons­schä­den (Kun­den könn­ten das Ver­trauen in Dei­nen Shop verlieren)

Tipp: Unsere Erfah­run­gen mit ande­ren Ände­run­gen bei gesetz­li­chen Vor­ga­ben zei­gen, dass die Abmahn­welle in den ers­ten Wochen nach Inkraft­tre­ten neuer Rege­lun­gen beson­ders hoch ist. Dabei ist es zunächst irrele­vant, ob die Abmah­nun­gen letzt­end­lich berech­tigt sind und vor Gericht bestand haben, denn sie machen auf jeden Fall Arbeit. Eine früh­zei­tige Umset­zung schützt Dich vor unan­ge­neh­men Überraschungen.

Schritt für Schritt zur kor­rek­ten Umsetzung

1. Sor­ti­ment prü­fen und abgrenzen

  • Wel­che Arti­kel ver­kaufst Du an Verbraucher:innen?
  • Für wel­che Arti­kel besteht eine Herstellergarantie?
  • Wie lange gilt sie? Deckt sie die gesamte Ware ab?

2. Her­stel­ler- und Lie­fe­ran­ten­da­ten anfordern

Falls Garan­tie­ge­ber, Lauf­zeit oder Garan­tie­be­din­gun­gen feh­len, soll­test Du jetzt nach­fas­sen und fol­gende Infor­ma­tio­nen zen­tral erfassen

  • Pro­dukt­gruppe: Für wel­che Waren gilt die Information?
  • Her­stel­ler­ga­ran­tie: Besteht eine Garan­tie oder nicht?
  • Lauf­zeit: Wie viele Jahre oder Monate gilt sie? Sind es mehr als zwei Jahre?
  • Garan­tie­um­fang: Erfasst die Garan­tie die gesamte Ware oder nur ein­zelne Komponenten?
  • Aus­schlüsse: Wel­che Teile oder Nut­zungs­ar­ten sind nicht abgedeckt?
  • Label: Muss das Garan­tie-Label ange­zeigt werden?

Tipp: Eine Über­sichts­ta­belle hilft, Lücken in den Daten schnell zu erken­nen. Im ERP hel­fen eigene Über­sich­ten und Exporte, um schnell Pro­dukte mit feh­len­den Daten zu identifizieren.

3. Pro­dukt­da­ten struk­tu­riert erfassen

  • Gewähr­leis­tungs­mit­tei­lung auto­ma­tisch für alle betrof­fe­nen B2C-Waren ausgeben,
  • Garan­tie-Label nur bei ent­spre­chend gekenn­zeich­ne­ten Pro­duk­ten anzeigen,
  • Garan­tie­zeit dyna­misch aus den Pro­dukt­da­ten übernehmen,
  • Link zu wei­ter­füh­ren­den Infor­ma­tio­nen kor­rekt hinterlegen,
  • Dar­stel­lung auch bei Vari­an­ten­wech­seln aktualisieren.

4. Tem­pla­tes und Check­out anpassen

  • Teste die Dar­stel­lung im Online­shop auf allen End­ge­rä­ten (Desk­top, Smart­phone, Tablet).
  • Prüfe den gesam­ten Bestell­pro­zess – von der Pro­dukt­seite bis zur Bestellbestätigung.

5. Wer­be­aus­sa­gen abgleichen

  • Stimmt Deine Wer­bung (z. B. “5 Jahre Garan­tie”) mit den tat­säch­li­chen Garan­tie­be­din­gun­gen überein?

6. Umset­zung dokumentieren

  • Halte fest, wer für die Pflege der Labels zustän­dig ist.
  • Lege fest, wer künf­tige Ände­run­gen in den Pro­dukt­da­ten überwacht.

Fazit: Zügig han­deln und Stress vermeiden

Das Gewähr­leis­tungs­la­bel lässt sich mit gerin­gem Auf­wand umset­zen, da es nicht pro­dukt­spe­zi­fisch ist und die Gra­fik fest vor­ge­ge­ben ist.

Beim Garan­tiela­bel sieht das etwas anders aus: Zwar gibt es auch hier ein­deu­tige Vor­ga­ben zu den Pflicht­in­for­ma­tio­nen und der Gestal­tung. Aller­dings müs­sen die ent­spre­chen­den Infor­ma­tio­nen als Pro­dukt­da­ten hin­ter­legt wer­den, damit das Label dyna­misch auf der Pro­dukt­de­tail­seite ange­zeigt wer­den kann. Neben dem rei­nen Pfle­ge­auf­wand, müs­sen diese Infor­ma­tio­nen erst müh­sam vom Her­stel­ler oder PDFs etc. beschafft wer­den. Das kann dau­ern und viel Zeit kos­ten. Also lie­ber sofort mit der Umset­zung begin­nen als auf die lange Bank schieben.

Fra­gen oder Unsi­cher­hei­ten? Dann buche eine indi­vi­du­elle Bera­tung, um Dei­nen Shop rechts­si­cher aufzustellen.

Zum Wei­ter­le­sen:

Häu­fige Fragen

Die Label müs­sen ab dem 27. Sep­tem­ber 2026 ange­zeigt wer­den. Eine frü­here Ein­bin­dung ist <strong>zulässig und empfehlenswert</strong>.

Jain. Das <strong>Gewährleistungslabel</strong> kann zen­tral im Check­out ein­ge­bun­den wer­den. Das <strong>Garantielabel</strong> muss pro­dukt­spe­zi­fisch auf der jewei­li­gen Pro­dukt­de­tail­seite erscheinen.

Nein. <strong>Reine B2B-Shops</strong>, die als sol­che ein­deu­tig erkenn­bar sind, sind von der Pflicht aus­ge­nom­men. Bei Online­shops, die sich sowohl an B2B als auch an B2C wen­den, müs­sen die Label bei allen Pro­duk­ten ange­zeigt wer­den, die für End­kun­den kauf­bar sind.

Ja. Das <strong>Gewährleistungslabel</strong> steht als kos­ten­lose Gra­fik­da­tei zur Ver­fü­gung. Das <strong>Garantielabel</strong> muss aus dem EU-Roh­ling per­so­na­li­siert wer­den – hier­für gibt es <strong>kostenlose Generator-Tools</strong> sowie Plug­ins und native Inte­gra­tio­nen, die das Label dyna­misch aus den Pro­dukt­da­ten erzeugen.

Nein. Das Label muss <strong>direkt als Gra­fik eingebunden</strong> sein. Eine bloße Ver­lin­kung genügt <strong>nicht</strong>.

Ja, aber hier ist der <strong>Plattformbetreiber</strong> für die tech­ni­sche Umset­zung ver­ant­wort­lich. Als Händ­ler musst Du für das Garan­tiela­bel die not­we­ni­gen Pro­dukt­da­ten pflegen.

Theo­re­tisch ja (§ 312f Abs. 2 BGB). In der Pra­xis ist die Umset­zung in Shop­sys­te­men jedoch oft nicht umsetz­bar oder auf­wän­dig. Ein Anhang in der Bestä­ti­gungs­mail wird emp­foh­len, ist aber bis­her nicht aktiv durch Abmah­nun­gen ver­folgt worden.

<ul>
<li><strong>Gewährleistung</strong> = <strong>gesetzlich vorgeschrieben</strong> (2 Jahre, gegen­über dem Verkäufer).</li>
<li><strong>Garantie</strong> = <strong>freiwillige Zusatzleistung</strong> des Her­stel­lers (kann län­ger sein, aber mit Einschränkungen).</li>
</​ul>

Bei der Erstel­lung die­ses Tex­tes und des beglei­ten­den Bild­ma­te­ri­als ist mög­li­cher­weise gene­ra­tive KI als Hilfs­mit­tel ein­ge­setzt wor­den. Der Text ist jedoch nicht voll­stän­dig KI-gene­riert! Die betrof­fe­nen Pas­sa­gen wur­den in jedem Fall redak­tio­nell geprüft.

Über die Autor:in

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Ans­gar Böttcher

Mit über 20 Jah­ren Erfah­run­gen lei­tet Ans­gar bei AIX­hi­bit den Bereich E‑Commerce und Web. Er berät Unter­neh­men umfas­send zu allen tech­ni­schen Fra­gen und ent­wi­ckelt nach­hal­tige Lösun­gen mit Word­Press und JTL-Shop.