BGH Urteil - Abmahngefahr von Mitbewerber

Neue Abmahn­ge­fahr: Mit­be­wer­ber dür­fen Daten­schutz­ver­stöße abmahnen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass nicht nur Verbraucherschutzverbände, sondern auch Mitbewerber Unternehmen wegen Datenschutzverstoßen abmahnen dürfen.