Bar­rie­re­freie Web­site ab Ende Juni: Was das für Sie bedeu­tet und was Sie machen müssen

Bar­rie­re­freie Web­site ab Ende Juni

Ab dem 28. Juni 2025 tritt eine neue gesetz­li­che Pflicht zu Bar­rie­re­frei­heit für Web­sites und Apps in Kraft, basie­rend auf dem Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG). Die­ses Gesetz setzt die EU-Richt­li­nien des Euro­pean Acces­si­bi­lity Act (EAA) um, die dafür sor­gen, dass euro­pa­weit ein­heit­li­che Regeln zur Bar­rie­re­frei­heit gel­ten. Zwar sind Klein­un­ter­neh­men von der Rege­lung aus­ge­nom­men, für alle Online­shops gilt die Ver­pflich­tung jedoch unab­hän­gig von der Unter­neh­mens­größe. Sollte eine Web­site nicht den Anfor­de­run­gen ent­spre­chen, kön­nen Markt­über­wa­chungs­be­hör­den Unter­neh­men zur Nach­bes­se­rung auf­for­dern. Igno­rierte Auf­for­de­run­gen kön­nen zu Buß­gel­dern oder zur vor­über­ge­hen­den Ein­stel­lung des Onlin­ege­schäfts führen.

Was bedeu­tet Bar­rie­re­frei­heit im Web?

Bar­rie­re­frei­heit im Web bedeu­tet, dass Web­sites so gestal­tet sind, dass sie von allen Men­schen genutzt wer­den kön­nen, ein­schließ­lich sol­cher mit Behin­de­run­gen. Dies umfasst unter ande­rem Per­so­nen mit Seh­be­hin­de­run­gen, Hör­be­hin­de­run­gen, moto­ri­schen Ein­schrän­kun­gen oder kogni­ti­ven Beein­träch­ti­gun­gen. Ziel ist es, Hin­der­nisse bei der Nut­zung einer Web­site zu mini­mie­ren oder ganz zu besei­ti­gen, damit alle Anwender:innen glei­cher­ma­ßen auf die Infor­ma­tio­nen und Funk­tio­nen zugrei­fen können.

Wel­che Vor­teile bringt Ihnen eine bar­rie­re­freie Website?

  1. Ziel­grup­pen­er­wei­te­rung: Mit einer inklu­si­ven und bar­rie­re­freien Web­site gewähr­leis­ten Sie, dass Ihre Web­site für alle Per­so­nen nutz­bar ist. Ihre Web­site wird zugäng­li­cher für Ziel­grup­pen, die Sie bei der Gestal­tung Ihrer Web­site nicht auf dem Blick hat­ten: Men­schen mit unter­schied­li­chen Behin­de­run­gen (phy­si­scher, moto­ri­scher oder kogni­ti­ver Art), ältere Men­schen oder Nicht-Muttersprachler.
  2. Ein­fa­che Bedien­bar­keit für alle gewähr­leis­tet: Ein wich­ti­ger Bestand­teil einer bar­rie­re­freien Web­site ist die ver­ein­fachte Bedien­bar­keit (engl. Usa­bi­lity). Diese kann sich durch eine leichte Web­site-Navi­ga­tion, gut struk­tu­rierte Web­site und vie­lem mehr äußern. In unse­rem Blog­bei­trag zur guten Usa­bi­lity sind wir auf die Vor­teile und Her­an­ge­hens­wei­sen eingegangen.
  3. Mobile Nut­zung: Dass wir in einer sehr mobi­len Zeit leben, müs­sen wir Ihnen ver­mut­lich nicht erklä­ren. Ein gro­ßer Bestand­teil unse­rer Bevöl­ke­rung nutzt mobile End­ge­räte, um im Inter­net zu sur­fen. Da ist eine mobil-opti­mierte Web­site das A und O! Ihre Web­site sollte sich gut an die klei­nen Dis­plays anpas­sen und bei star­kem oder gerin­gem Licht­ein­fall gute Kon­traste lie­fern. Falls Sie auf Ihrer Web­site Videos ein­ge­bet­tet haben, sollte diese ohne Ton funk­tio­nie­ren, denn es kann immer Situa­tio­nen geben, wo der Ton nicht abge­spielt wer­den kann.

Anfor­de­run­gen an eine bar­rie­re­freie Website

Die Anfor­de­run­gen rich­ten sich an klare gesetz­li­che Vor­ga­ben für die Bar­rie­re­frei­heit von Web­sites, wie die Bar­rie­re­freie Infor­ma­ti­ons­tech­nik-Ver­ord­nung (BITV 2.0) und den Web Con­tent Acces­si­bi­lity Gui­de­lines (WCAG 2.1) sowie dem aktu­el­len Stand der Tech­nik. Im Fol­gen­den wer­den wir auf einige der Anfor­de­run­gen eingehen.

  1. Alter­na­tive Texte für Bil­der: Men­schen mit Seh­be­hin­de­run­gen nut­zen Screen­rea­der, die den Inhalt einer Web­site vor­le­sen. Damit diese auch nicht-text­li­che Inhalte vor­le­sen kön­nen, müs­sen diese durch Text­al­ter­na­ti­ven zugäng­lich gemacht wer­den. Das schließt Bil­der, Videos, Schalt­flä­chen und Gra­fi­ken ein.
  2. Struk­tu­rie­rung von Text-Inhal­ten: Men­schen mit einer Ein­schrän­kung sind dar­auf ange­wie­sen, dass Text-Inhalte von Web­sites über HTML-Code for­ma­tiert wer­den. Für Sie bedeu­tet das, dass Sie in Ihrem gewähl­ten CMS den Edi­tor zur For­ma­tie­rung von Ele­men­ten ver­wen­den. So gehen Sie sicher, dass Texte und andere Ele­mente die ent­spre­chen­den HTML-Tags ent­hal­ten. Dazu gehö­ren unter ande­rem klare Über­schrif­ten, ein­fa­che Spra­che und eine kon­sis­tente Navigation.
  3. Tabel­len: Für Screen­rea­der sind gut struk­tu­rierte Tabel­len beson­ders ent­schei­dend, denn diese müs­sen die Daten aus der Tabelle kor­rekt inter­pre­tie­ren, um anschlie­ßend in der logi­schen Rei­hen­folge vor­le­sen zu kön­nen. Beson­ders wich­tig zu beachten:
    – ein­fa­cher Auf­bau und Gestal­tung (zwei Tabel­len statt eine komplexere)
    – In den Zel­len gehö­ren nur Daten und keine Erklä­run­gen rein.
    – keine lee­ren Zeilen
    – Zei­len- und Spaltenüberschriften
  4. Links auf andere Dateien: Erstel­len Sie prä­zise und ver­ständ­li­che Links, die den Nutzer:innen klar ver­mit­teln, wor­auf sie sich beim Ankli­cken ein­las­sen, um eine vor­her­seh­bare Bedie­nung zu gewähr­leis­ten. Wenn ein Link nicht zu einer HTML-Seite, son­dern zu einer Datei (z. B. PDF) führt, sollte das Datei­for­mat im Link­text ange­ge­ben wer­den, z. B. „Flyer (PDF)“, damit Nutzer:innen wis­sen, was sie erwartet.
  5. Unter­ti­tel und Tran­skripte: Für hör­ge­schä­digte Men­schen sind Unter­ti­tel bei Videos und Tran­skripte bei Audio­in­hal­ten uner­läss­lich. Diese ermög­li­chen es, den Inhalt auch ohne Ton voll­stän­dig zu erfassen.
  6. Ein­fa­che und klare Spra­che: Die Texte auf einer Web­site soll­ten mög­lichst ver­ständ­lich und klar for­mu­liert sein. Das erleich­tert nicht nur Men­schen mit kogni­ti­ven Ein­schrän­kun­gen das Ver­ständ­nis, son­dern ver­bes­sert auch die all­ge­meine Nutzerfreundlichkeit.
  7. Tas­ta­tur­zu­gäng­lich­keit: Alle Funk­tio­nen der Web­site bzw. des Online­shops müs­sen voll­stän­dig über die Tas­ta­tur bedien­bar sein, ohne dass eine Maus benö­tigt wird.
  8. Keine zeit­ge­steu­er­ten Aktio­nen: Inhalte dür­fen nicht durch zeit­ge­steu­erte Aktio­nen ver­lo­ren gehen, es sei denn, Benutzer:innen kön­nen die Zeit ver­län­gern oder die Aktion anpassen.
  9. Hil­fe­stel­lun­gen: For­mu­lare und inter­ak­tive Ele­mente müs­sen mit Hil­fe­stel­lun­gen ver­se­hen sein, wie z. B. Ein­ga­be­auf­for­de­run­gen, Feh­ler­kenn­zeich­nun­gen und Erklärungen.
  10. Kom­pa­ti­bi­li­tät: Inhalte müs­sen so gestal­tet sein, dass sie mit einer Viel­zahl von Benut­zer­agen­ten und unter­stüt­zen­den Tech­no­lo­gien kom­pa­ti­bel sind. Dazu gehört die kor­rekte Ver­wen­dung von HTML, CSS und ARIA (Acces­si­ble Rich Inter­net Applications).
  11. Bar­rie­re­freie Zah­lungs­me­tho­den: Online­shops müs­sen sicher­stel­len, dass der gesamte Kauf­pro­zess, ein­schließ­lich der Zah­lungs­me­tho­den, bar­rie­re­frei ist.
  12. Pro­dukt­in­for­ma­tio­nen: Alle Pro­dukt­in­for­ma­tio­nen, wie Beschrei­bun­gen und Spe­zi­fi­ka­tio­nen, müs­sen in einer bar­rie­re­freien Form vorliegen.
  13. Sup­port und Kun­den­ser­vice: Kon­takt­mög­lich­kei­ten und Kun­den­ser­vice-Optio­nen müs­sen bar­rie­re­frei zugäng­lich sein, z. B. durch bar­rie­re­freie Kon­takt­for­mu­lare oder Chat-Funktionen.

Wir unter­stüt­zen Sie bei der Umset­zung Ihrer bar­rie­re­freien Website!

Eine bar­rie­re­freie Web­site ist nicht nur – ab nächs­tem Jahr – ein recht­li­ches Muss, son­dern för­dern die Inklu­sion und Teil­habe aller Nutzer:innen am digi­ta­len Leben. Mit der ab dem 28. Juni 2025 gel­ten­den Pflicht wird diese Not­wen­dig­keit noch stär­ker betont.

Als Digi­ta­l­agen­tur unter­stüt­zen wir Sie gerne dabei Ihre Web­site auf Bar­rie­re­frei­heit umzu­rüs­ten, damit Sie nicht nur den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen gerecht wer­den, son­dern auch allen Nutzer:innen einen unein­ge­schränk­ten Zugang zu Ihren Inhal­ten ermöglichen.