Barrierefreie Website ab Ende Juni: Was das für Sie bedeutet und was Sie machen müssen
Barrierefreie Website ab Ende Juni
Ab dem 28. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Pflicht zu Barrierefreiheit für Websites und Apps in Kraft, basierend auf dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinien des European Accessibility Act (EAA) um, die dafür sorgen, dass europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit gelten. Zwar sind Kleinunternehmen von der Regelung ausgenommen, für alle Onlineshops gilt die Verpflichtung jedoch unabhängig von der Unternehmensgröße. Sollte eine Website nicht den Anforderungen entsprechen, können Marktüberwachungsbehörden Unternehmen zur Nachbesserung auffordern. Ignorierte Aufforderungen können zu Bußgeldern oder zur vorübergehenden Einstellung des Onlinegeschäfts führen.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Websites so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können, einschließlich solcher mit Behinderungen. Dies umfasst unter anderem Personen mit Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Ziel ist es, Hindernisse bei der Nutzung einer Website zu minimieren oder ganz zu beseitigen, damit alle Anwender:innen gleichermaßen auf die Informationen und Funktionen zugreifen können.
Welche Vorteile bringt Ihnen eine barrierefreie Website?
- Zielgruppenerweiterung: Mit einer inklusiven und barrierefreien Website gewährleisten Sie, dass Ihre Website für alle Personen nutzbar ist. Ihre Website wird zugänglicher für Zielgruppen, die Sie bei der Gestaltung Ihrer Website nicht auf dem Blick hatten: Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen (physischer, motorischer oder kognitiver Art), ältere Menschen oder Nicht-Muttersprachler.
- Einfache Bedienbarkeit für alle gewährleistet: Ein wichtiger Bestandteil einer barrierefreien Website ist die vereinfachte Bedienbarkeit (engl. Usability). Diese kann sich durch eine leichte Website-Navigation, gut strukturierte Website und vielem mehr äußern. In unserem Blogbeitrag zur guten Usability sind wir auf die Vorteile und Herangehensweisen eingegangen.
- Mobile Nutzung: Dass wir in einer sehr mobilen Zeit leben, müssen wir Ihnen vermutlich nicht erklären. Ein großer Bestandteil unserer Bevölkerung nutzt mobile Endgeräte, um im Internet zu surfen. Da ist eine mobil-optimierte Website das A und O! Ihre Website sollte sich gut an die kleinen Displays anpassen und bei starkem oder geringem Lichteinfall gute Kontraste liefern. Falls Sie auf Ihrer Website Videos eingebettet haben, sollte diese ohne Ton funktionieren, denn es kann immer Situationen geben, wo der Ton nicht abgespielt werden kann.
Anforderungen an eine barrierefreie Website
Die Anforderungen richten sich an klare gesetzliche Vorgaben für die Barrierefreiheit von Websites, wie die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) sowie dem aktuellen Stand der Technik. Im Folgenden werden wir auf einige der Anforderungen eingehen.
- Alternative Texte für Bilder: Menschen mit Sehbehinderungen nutzen Screenreader, die den Inhalt einer Website vorlesen. Damit diese auch nicht-textliche Inhalte vorlesen können, müssen diese durch Textalternativen zugänglich gemacht werden. Das schließt Bilder, Videos, Schaltflächen und Grafiken ein.
- Strukturierung von Text-Inhalten: Menschen mit einer Einschränkung sind darauf angewiesen, dass Text-Inhalte von Websites über HTML-Code formatiert werden. Für Sie bedeutet das, dass Sie in Ihrem gewählten CMS den Editor zur Formatierung von Elementen verwenden. So gehen Sie sicher, dass Texte und andere Elemente die entsprechenden HTML-Tags enthalten. Dazu gehören unter anderem klare Überschriften, einfache Sprache und eine konsistente Navigation.
- Tabellen: Für Screenreader sind gut strukturierte Tabellen besonders entscheidend, denn diese müssen die Daten aus der Tabelle korrekt interpretieren, um anschließend in der logischen Reihenfolge vorlesen zu können. Besonders wichtig zu beachten:
– einfacher Aufbau und Gestaltung (zwei Tabellen statt eine komplexere)
– In den Zellen gehören nur Daten und keine Erklärungen rein.
– keine leeren Zeilen
– Zeilen- und Spaltenüberschriften - Links auf andere Dateien: Erstellen Sie präzise und verständliche Links, die den Nutzer:innen klar vermitteln, worauf sie sich beim Anklicken einlassen, um eine vorhersehbare Bedienung zu gewährleisten. Wenn ein Link nicht zu einer HTML-Seite, sondern zu einer Datei (z. B. PDF) führt, sollte das Dateiformat im Linktext angegeben werden, z. B. „Flyer (PDF)“, damit Nutzer:innen wissen, was sie erwartet.
- Untertitel und Transkripte: Für hörgeschädigte Menschen sind Untertitel bei Videos und Transkripte bei Audioinhalten unerlässlich. Diese ermöglichen es, den Inhalt auch ohne Ton vollständig zu erfassen.
- Einfache und klare Sprache: Die Texte auf einer Website sollten möglichst verständlich und klar formuliert sein. Das erleichtert nicht nur Menschen mit kognitiven Einschränkungen das Verständnis, sondern verbessert auch die allgemeine Nutzerfreundlichkeit.
- Tastaturzugänglichkeit: Alle Funktionen der Website bzw. des Onlineshops müssen vollständig über die Tastatur bedienbar sein, ohne dass eine Maus benötigt wird.
- Keine zeitgesteuerten Aktionen: Inhalte dürfen nicht durch zeitgesteuerte Aktionen verloren gehen, es sei denn, Benutzer:innen können die Zeit verlängern oder die Aktion anpassen.
- Hilfestellungen: Formulare und interaktive Elemente müssen mit Hilfestellungen versehen sein, wie z. B. Eingabeaufforderungen, Fehlerkennzeichnungen und Erklärungen.
- Kompatibilität: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie mit einer Vielzahl von Benutzeragenten und unterstützenden Technologien kompatibel sind. Dazu gehört die korrekte Verwendung von HTML, CSS und ARIA (Accessible Rich Internet Applications).
- Barrierefreie Zahlungsmethoden: Onlineshops müssen sicherstellen, dass der gesamte Kaufprozess, einschließlich der Zahlungsmethoden, barrierefrei ist.
- Produktinformationen: Alle Produktinformationen, wie Beschreibungen und Spezifikationen, müssen in einer barrierefreien Form vorliegen.
- Support und Kundenservice: Kontaktmöglichkeiten und Kundenservice-Optionen müssen barrierefrei zugänglich sein, z. B. durch barrierefreie Kontaktformulare oder Chat-Funktionen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer barrierefreien Website!
Eine barrierefreie Website ist nicht nur – ab nächstem Jahr – ein rechtliches Muss, sondern fördern die Inklusion und Teilhabe aller Nutzer:innen am digitalen Leben. Mit der ab dem 28. Juni 2025 geltenden Pflicht wird diese Notwendigkeit noch stärker betont.
Als Digitalagentur unterstützen wir Sie gerne dabei Ihre Website auf Barrierefreiheit umzurüsten, damit Sie nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch allen Nutzer:innen einen uneingeschränkten Zugang zu Ihren Inhalten ermöglichen.